Motorrad
FührerscheinKlasse A2 Beschränkt
Mindestalter: 18 Jahre
Leistung: max. 35 kW
Einschluss: Klasse A1 und AM
Die Klasse A2 wird nicht mehr automatisch zur Klasse A.
Eine Praktische Prüfung ist erforderlich.
Für die theoretische Ausbildung der Klasse A2 sind folgende Unterrichte nötig: (Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
• 12 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Für die theoretische Ausbildung der Klasse A sind folgende Unterrichte nötig: (Vorbesitz Klasse A1, L oder AM)
• 6 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Für die praktische Ausbildung der Klasse A sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben: (Ohne Vorbesitz von A1)
• 5 Überlandfahrten
• 4 Autobahnfahrten
• 3 Nachtfahrten
Für die praktische Ausbildung der Klasse A sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben: (Vorbesitz Klasse A1)
• 3 Überlandfahrten
• 2 Autobahnfahrten
• 1 Nachtfahrten
Die praktische Ausbildung besteht aus:
• einer Grundausbildung
• den Grundfahraufgaben
• den besonderen Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)
Folgende Grundfahraufgaben gibt es:
• Stop and go
• Schrittgeschwindigkeit geradeaus
• Kreisfahrt
• Schrittslalom
• Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
• Kurzer Slalom
• Langer Slalom
• Ausweichen ohne Bremse
• Ausweichen nach Bremsen
FührerscheinKlasse A Unbeschränkt
Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss: Klasse A,1 A2 und AM
Für die theoretische Ausbildung der Klasse AM sind folgende Unterrichte nötig: (Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
• 12 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Für die theoretische Ausbildung der Klasse A sind folgende Unterrichte nötig: (Vorbesitz Klasse A1, L oder AM)
• 6 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Für die praktische Ausbildung der Klasse AM sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
(ohne Vorbesitz von A1)
• 5 Überlandfahrten
• 4 Autobahnfahrten
• 3 Nachtfahrten
Für die praktische Ausbildung der Klasse A sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
(Vorbesitz Klasse A1)
• 3 Überlandfahrten
• 2 Autobahnfahrten
• 1 Nachtfahrten
Die praktische Ausbildung besteht aus:
• einer Grundausbildung
• den Grundfahraufgaben
• den besonderen Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)
Folgende Grundfahraufgaben gibt es:
• Stop and go
• Schrittgeschwindigkeit geradeaus
• Kreisfahrt
• Schrittslalom
• Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
• Kurzer Slalom
• Langer Slalom
• Ausweichen ohne Bremse
• Ausweichen nach Bremsen