Motorrad

FührerscheinKlasse A2 Beschränkt

Mindestalter: 18 Jahre
Leistung: max. 35 kW
Einschluss: Klasse  A1 und AM
Die Klasse A2 wird nicht mehr automatisch zur Klasse A.
Eine Praktische Prüfung ist erforderlich.

Für die theoretische Ausbildung der Klasse A2 sind folgende Unterrichte nötig: (Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
• 12 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Für die theoretische Ausbildung der Klasse A sind folgende Unterrichte nötig: (Vorbesitz Klasse A1, L oder  AM)
• 6 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Für die praktische Ausbildung der Klasse A sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben: (Ohne Vorbesitz von A1)
• 5 Überlandfahrten
• 4 Autobahnfahrten
• 3 Nachtfahrten

Für die praktische Ausbildung der Klasse A sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben: (Vorbesitz Klasse A1)
• 3 Überlandfahrten
• 2 Autobahnfahrten
• 1 Nachtfahrten

Die praktische Ausbildung besteht aus:
• einer Grundausbildung
• den Grundfahraufgaben
• den besonderen Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)

Folgende Grundfahraufgaben gibt es:
• Stop and go
• Schrittgeschwindigkeit geradeaus
• Kreisfahrt
• Schrittslalom
• Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
• Kurzer Slalom
• Langer Slalom
• Ausweichen ohne Bremse
• Ausweichen nach Bremsen

FührerscheinKlasse A Unbeschränkt

Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss: Klasse A,1 A2 und AM

Für die theoretische Ausbildung der Klasse AM sind folgende Unterrichte nötig: (Ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
• 12 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Für die theoretische Ausbildung der Klasse A sind folgende Unterrichte nötig: (Vorbesitz Klasse A1, L oder AM)
• 6 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Für die praktische Ausbildung der Klasse AM sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
(ohne Vorbesitz von A1)
• 5 Überlandfahrten
• 4 Autobahnfahrten
• 3 Nachtfahrten

Für die praktische Ausbildung der Klasse A sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
(Vorbesitz Klasse A1)
• 3 Überlandfahrten
• 2 Autobahnfahrten
• 1 Nachtfahrten

Die praktische Ausbildung besteht aus:
• einer Grundausbildung
• den Grundfahraufgaben
• den besonderen Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)

Folgende Grundfahraufgaben gibt es:
• Stop and go
• Schrittgeschwindigkeit geradeaus
• Kreisfahrt
• Schrittslalom
• Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
• Kurzer Slalom
• Langer Slalom
• Ausweichen ohne Bremse
• Ausweichen nach Bremsen

Führerscheinklassen im Überblick

Mofaführerschein & Quad - Mindestalter 15Klein- und Leichtkrafträder - Mindestalter 16 bis 125 ccm - Klasse A1 + AMMorottadführerschein - Mindestalter 18 - Klasse A + A2PKW-Führerschein - mit und ohne Anhänger - Klasse B + BE + B96pkw_17Leichtkraftfahrzeug/Traktor - Mindestalter 16 - Klasse S + L