PKW-Führerschein BF17

Führerscheinklasse BF17

Mindestalter:
• ab 16 Unterrichtsbeginn
• ab 17 Begleitetes Fahren
Bedingungen:
• max. 3500 kg Gesamtmasse (mit Anhänger)
• max. 750 kg Anhängelast
• max. 8 Sitzplätze + Fahrer
Einschluss: Klasse  L und AM
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen

Für die theoretische Ausbildung der Klasse B sind folgende Unterrichte nötig: (Direkteinstieg, ohne Vorbesitz einer Führerscheinklasse)
• 12 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Für die theoretische Ausbildung der Klasse B sind folgende Unterrichte nötig: (vorhandener Führerschein Klasse L, AM, A oder A1)
• 6 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht
• 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Für die praktische Ausbildung der Klasse B sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
• 5 Überlandfahrten
• 4 Autobahnfahrten
• 3 Nachtfahrten

Die praktische Ausbildung besteht aus:
• einer Grundausbildung
• den Grundfahraufgaben
• den besonderen Ausbildungsfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)

Folgende Grundfahraufgaben gibt es:
• Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
• Rückwärtsfahren in eine Parklücke, quer oder längs
• Umkehren
• Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Führerscheinklassen im Überblick

Mofaführerschein & Quad - Mindestalter 15Klein- und Leichtkrafträder - Mindestalter 16 bis 125 ccm - Klasse A1 + AMMorottadführerschein - Mindestalter 18 - Klasse A + A2PKW-Führerschein - mit und ohne Anhänger - Klasse B + BE + B96pkw_17Leichtkraftfahrzeug/Traktor - Mindestalter 16 - Klasse S + L